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Der frühere und gegenwärtige rechtliche Status von Berlin

Nach geltendem Völkerrecht muß die oberste Regierungsgewalt in einem Staat immer von der Hauptstadt ausgehen. Da die Besatzungsmächte in Deutschland die oberste Regierungsgewalt ausüben, müssen sie dies von der Hauptstadt aus tun. Hierzu haben die Alliierten bereits vor der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um gemeinsam von der Hauptstadt Berlin aus, auch das übrige Deutschland zu regieren. Gemäß dem Londoner Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12.09.1944 wurde das Berliner Gebiet der gemeinsamen Besatzungshoheit der künftigen Besatzungsmächte unterworfen.

Im Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.November 1944 verfügten die Siegermächte in Artikel 3, daß Groß-Berlin von den Alliierten gesondert zum übrigen Gebiet des Deutschen Reiches verwaltet, daß Berlin einen Sonderstatus erhalten wird. Im Genehmigungsschreiben zum sogenannten "Grundgesetz" haben die Alliierten folgerichtig unter Punkt 3 folgenden Vorbehalt gemacht:

Zitat:

" ….. daß Berlin ….. nicht von der Bundesregierung regiert werden kann".

(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Scholz-Wiegand 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949)

Auch in späteren Verfügungen haben die drei westlichen Besatzungsmächte den Sonderstatus von Berlin immer wieder bekräftigt: Im vormals ausgearbeiteten Text für die Verfassung von Berlin hieß es:

Absatz 1

Zitat:

"Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland."

und Absatz 2

Zitat:

"Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend."

Diese beiden Absätze wurden im Genehmigungsschreiben für die Verfassung von Berlin vom 29.08.1950, durch die westlichen Besatzungsmächte jedoch "zurückgestellt" in dem sie im Punkt 2b verfügten:

Zitat:

"Absätze 2 und 3 (der Verfassung von Berlin - Anm. d. Verf.) werden zurückgestellt."

(vgl.: BK/O 50 75 vom 29.08.1950).

Folgerichtig heißt es im Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin vom 8. Oktober 1951:

Punkt 1

Zitat:

(a) "das Abgeordnetenhaus von Berlin darf Bundesgesetze mit Hilfe eines Mantelgesetzes, das die Bestimmungen des betreffenden Bundesgesetzes in Berlin für gültig erklärt, übernehmen…"

(e) "das Mantelgesetz muß festlegen, daß alle Hinweise in den Bundesgesetzen, Verordnungen und Bestimmungen auf irgendeine Bundesstelle oder Bundesbehörde als Hinweis auf die zuständige Berliner Stelle oder Behörde ausgelegt werden sollen. …."

(vgl.: BK/O (51) 56 vom 8. Oktober 1951 Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, betreffend die Übernahme von Bundesrecht).

Über 20 Jahre später bekräftigten die Besatzungsmächte im Viermächte-Abkommen über Berlin am 03.09.1971 diese Position:

Art. II B:

Zitat:

"…Die Regierungen der französischen Republik, des vereinigten Königreiches ….. und der USA erklären, daß ….. die Westsektoren Berlins ….. kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden."

Fazit:

Auch im Jahre 1972 hat Berlin seinen Sonderstatus und darf nicht von der "BRD" regiert werden. In Berlin gab es daher bis 1990 keine "Bundespersonalausweise", sondern "Behelfsmäßige Personalausweise". Berliner wurden aus diesen Gründen auch nicht zur sogenannten "Bundeswehr" eingezogen. Aber auch nach den "Wende-Ereignissen" von 1990 ist Berlin kein Teil der "BRD"!

Man beachte die "Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat vom 12.06.1990":

Zitat:

"….. Die Haltung der Alliierten, "daß die ….. Westsektoren Berlins …. wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert. ..…".

Auch im sogenannten "Einigungsvertrag", wird diesem Umstand Rechnung getragen in dem es dort heißt:

Artikel 1

"Länder"

Zitat:

(1) "Mit dem Wirksamwerden des Beitritts ….. werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.."

(2) "Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin".

Wie man beim genauen Lesen feststellen kann, ist in diesen Sätzen mit keinem einzigen Wort gesagt, daß Berlin ein Land der "BRD" wird!

Im Artikel 2 findet sich dann der Satz

Zitat:

(2) "Hauptstadt Deutschlands ist Berlin"

In diesem Satz wird lediglich die völkerrechtliche Tatsache festgestellt, daß Berlin die Hauptstadt des Deutschen Reiches (in den Grenzen vom 31.12.1937) ist - weiter nichts. Hätte man formulieren wollen, daß Berlin ein Land der "BRD" wird, müßte dort stehen, daß Berlin ein Land der "BRD" und die Hauptstadt der "BRD" sei.  Dies ist jedoch mitnichten der Fall, aus gutem Grund! Die Tatsache, daß sich Berlin als Gebietskörperschaft nicht dem Recht der "BRD" untergeordnet hat, (das heißt exterritorial zur "BRD" steht), hätte weitreichende Konsequenzen, sofern die "BRD" ein Staat wäre.

Ein Staat kann nämlich unter keinen Umständen von einem Territorium aus regiert werden, welches nicht zu diesem Staatsgebiet gehört, welches also zu diesem Staat exterritorial ist. Und Berlin ist zur sogenannten "Bundesrepublik Deutschland" nun einmal exterritorial, weil die drei westlichen Besatzungsmächte dies so wollten und bis heute immer noch so wollen.

Da die "BRD" aber nur eine Personengesellschaft, genauer gesagt eine Firma ist, spielt dies keine Rolle. Einen Staat kann man nur aus der Hauptstadt aus regieren. Eine Firma kann man von überall aus leiten. Wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "BRD" gemacht werden, ist schließlich bedeutungslos.