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BRD ohne Staatsgewalt

Als im Jahre 1945 die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden beendet waren, haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten "Berliner Erklärung vom 05.06.1945".

Die Oberbefehlshaber der vier Verbündeten nach der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 zur Übernahme der Regierungsgewalt: Bernard Montgomery, Dwight D. Eisenhower, Georgi Konstantinowitsch Schukow und Jean de Lattre de Tassigny


Bekanntermaßen ist die höchste Rechtsnorm in der Welt das Völkerrecht. Für den Spezialfall des Krieges gibt es das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung.

Gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ist eine Besatzungsmacht verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben in einem besetzten Gebiet wieder herzustellen, und zwar, sofern kein zwingendes Hindernis besteht, auf der Basis der jeweiligen Landesgesetze.

Haager Landkriegs Ordnung

Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs
vom 18. Oktober 1907 (RGBI. 1910 S. 107)

Artikel 43
Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung.
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetztenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Aus diesem Grunde wurde zunächst von den Besatzungsmächten die Einrichtung sogenannter "Länder" als deutsche Selbstverwaltungskonstrukte verfügt. Diese "Länder", beziehungsweise späteren "Bundesländer" entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung des Deutschen Reiches, es handelt sich dabei um von den Besatzungsmächten verfügte, künstliche Konstrukte.

Diese Länder sind damit bis heute angewandtes Besatzungsrecht.

Im Folgenden ist die jeweilige Entstehung einzelner Länder nachvollzogen:

- Gründung des "Landes Niedersachsen" durch die Verordnung Nr. 55 der Britischen Militärregierung vom 01.11.1946, (bestehend aus dem Gebiet der Reichsländer Hannover, Schaumburg-Lippe, Oldenburg und Braunschweig)

- Gründung des "Landes Schleswig-Holstein" durch die Verordnung Nr.46 der Britischen Militärregierung vom 23.08.1946,

- Gründung des "Landes Rheinland-Pfalz" durch die Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung,

- Gründung des "Landes Großhessen" durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, (Großhessen: umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen). Die von Hessen fortgefallenen Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen sowie Rheinhessen westlich des Rheins kamen zur französischen Besatzungszone und bildeten seit dem 23. August 1946 einen Teil des Landes Rheinland-Pfalz. Ebenfalls nicht mit einbezogen wurde die Gemeinde Wimpfen, die zum hessischen Kreis Heppenheim (zu Hessen-Starkenburg gehörig) gehörte, aber seit 1945 faktisch von Württemberg-Baden regiert wurde.

- Gründung des "Landes Württemberg-Baden" durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945,

- Gründung des "Landes Bayern " durch die Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19. September 1945, (umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau. Bei der Errichtung von Bayern nach dieser Proklamation wurde "vergessen", daß auch die Pfalz (als Bayern links des Rheins) 1933 zu Bayern gehörte, jedoch zur französischen Besatzungszone gehörte und somit nicht mehr zu Bayern gezählt wurde; bereits seit 1940 gehörte die Pfalz nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich des Reichsstatthalters von Bayern sondern zum Reichskommissar für die Saarpfalz, ab 1941 zum Reichsstatthalter der Westmark. Der Kreis Lindau gehörte bis 1955 zur französischen Besatzungszone (als Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich),

- Gründung des "Landes Sachsen" durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 9. Juli 1945 (umfaßt das Gebiet Sachsens einschließlich des Teiles Schlesiens, welcher östlich der Oder-Neiße-Linie liegt, ausschließlich der Region um die Gemeinde Tiefengrün, die zum künstlichen Bundesland Bayern gekommen ist, da die Grenze der Besatzungszonen von den Alliierten auf den Verlauf der Saale bestimmt wurde)

etc. etc..

Das Deutsche Reich in den
Grenzen vom 31.12.1937

Das Deutsche Reich Länderbildung
unter Besatzungsrecht (1945)

Es handelt sich somit bei den sogenannten "Ländern" und späteren "Bundesländern" nachweislich um künstliche Konstrukte, die von den Besatzungsmächten verfügt wurden, sie sind somit Besatzungsrecht.

Bis zum Jahre 1949 haben sich die drei westlichen Besatzungsmächte (USA, Großbritannien und Frankreich) einerseits, und die Besatzungsmacht Sowjetunion andererseits, in Meinungsverschiedenheiten über die weitere Verwaltung Deutschland verstrickt.

Die drei westlichen Besatzungsmächte haben hierauf in den drei westlichen Besatzungszonen eine deutsche Selbstverwaltung namens "BRD" ins Leben gerufen.

Dies hatte für die Besatzungsmächte den Vorteil, daß sie sich nicht mehr selbst um notwendige Verwaltungsangelegenheiten sorgen mußten, und sie andererseits die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet weiterhin ausüben konnten.

Dabei sollte man wissen, daß zur Grundlage des deutschen Selbstverwaltungskonstruktes "BRD" das sogenannte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" erstellt, und in Kraft gesetzt wurde.

Dabei heißt es nicht "Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland", da die "BRD" sich dieses Grundgesetzes nicht selbst gegeben hat. Es wurde nämlich von den Besatzungsmächten ganz klar verfügt.

Zur Erstellung dieses "Grundgesetzes" hatten die drei westlichen Besatzungsmächte willkürlich deutsche Politiker ausgewählt, und zu "Parlamentarischen Räten" ernannt.

Diese wurden mit der Abfassung eines "Grundgesetzes" beauftragt, was sie auch befolgten. Während der Ausarbeitung dieses Grundgesetzes sind diese "Parlamentarischen Räte" insgesamt 36 Mal auf den Petersberg (nahe Bonn) zu den Vertretern der westlichen Besatzungsmächte zitiert worden. Dort haben die Besatzungsmächte in den "Grundgesetz"-Entwürfen dieser "Parlamentarischen Räte" herumkorrigiert.

Der bekannte Staatsrechtlicher und stellvertretende Vorsitzende des sogenannten "Parlamentarischen Rates", Professor Dr. Carlo Schmid, hat nach Angaben von Zeitzeugen zu diesem Verfahren geäußert:
"Wir durften beim Grundgesetz nur noch Punkt und Komma setzen, der Rest wurde von den Alliierten diktiert"

Als dann dieses Grundgesetz im Sinne der westlichen Besatzungsmächte ausformuliert war, wurde es von den drei westlichen Besatzungsmächten genehmigt. Aber auch in dem diesbezüglichen Genehmigungsschreiben machten die drei westlichen Besatzungsmächte von ihren Vorbehaltsrechten umfassend Gebrauch und verfügten erhebliche Einschränkungen.

Einschränkungen durch die drei westlichen Besatzungs mächte

So zum Beispiel unter anderem:

"daß die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen sind,"

"daß die ….. Polizeigewalt nicht ausgeübt werden kann, bis dies durch die Besatzungsbehörden ausdrücklich genehmigt ist und daß sich in gleicher Weise die sonstigen Polizeifunktionen des Bundes sich nach dem Schreiben der westlichen Besatzungsmächte vom 14. April 1949 zu richten haben,"

"daß Berlin ….. nicht Stimmberechtigung im Bundestag oder Bundesrat eingeräumt wird, und auch nicht von der Bundesregierung regiert werden kann,"

"daß die Grenzen aller Länder, ausgenommen Württemberg‑Baden und Hohenzollern so "wie sie jetzt festgelegt sind", bis zu einem Friedensschluß bleiben,"

"daß nichts in den Verfassungen der Länder als eine Einschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden dürfte"

"daß Konflikte zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung deshalb zugunsten der letzteren entschieden werden müssen,"

"daß nach der Einberufung der in dem Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden Körperschaften ….. das Besatzungsstatut in Kraft treten wird"

(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Scholz-Wiegand 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949).

Überleitungs Vertrag von Berlin


Artikel 2 Zitat: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ….. begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

(siehe Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 vom 28. September 1990 - BGBL Teil II - 1990 - Nr. 36 vom 02.10.1990)

Die Formulierung "in oder in bezug auf Berlin" ist dabei bedeutsam! Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft.

Zudem findet sich im Notenwechsel aus dem Jahre 1990 Entsprechendes:

Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft:

Überleitungs Vertrag von Berlin


Teil I - Artikel 2
Zitat: 1) Alle Rechte ….. der Besatzungsbehörden ….. sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Teil VI - Artikel 3 Zitat: (1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden (!).

(vgl.: Notenwechsel aus dem Jahr 1990 (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387)).

Interessanterweise ist in den vergangenen Jahrzehnten die Ausübung der obersten Regierungsgewalt durch die drei westlichen Besatzungsmächte mehr in irgendwelchen Hinterzimmern beziehungsweise hinter verschlossenen Türen praktiziert worden, um diese Praxis der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Dennoch ist ersichtlich, daß der sogenannte "Bundespräsident" nach wie vor 21 Tage Zeit verstreichen lassen muß, bis er ein Gesetz oder eine Verordnung unterzeichnen darf. Dies ist die Frist, in der die Besatzungsmächte entscheiden, ob sie zustimmen oder ablehnen.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die Ausübung der obersten Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet durch die drei westlichen Besatzungsmächte ist die Verfügung der sogenannten "Bereinigungsgesetze" in den Jahren 2006, 2007 und 2010. Diese Gesetze sind weder im sogenannten "Bundestag", noch im sogenannten "Bundesrat" diskutiert oder beschlossen worden, sie wurden von den drei westlichen Besatzungsmächten lediglich verfügt, und anschließend im sogenannten "Bundesgesetzblatt" veröffentlicht.

Über die Entscheidungswege hinsichtlich dieser sogenannten "Bereinigungsgesetze" ist die Öffentlichkeit gezielt uninformiert gelassen worden.

Mit den sogenannten "Bereinigungsgesetzen" machten die drei westlichen Besatzungsmächte jedoch deutlich, daß das Besatzungsrecht nicht nur formalrechtlich nach wie vor in vollem Umfang in Kraft ist, sondern auch umfassend angewendet wird, das heißt, daß die oberste Regierungsgewalt von den Besatzungsmächten auch praktisch ausgeübt wird.

Durch diese so genannten "Bereinigungsgesetze" wurden mehrere hundert Gesetze aufgehoben. Auf weitere Details, insbesondere auf die rechtlichen Konsequenzen wird in einem späteren Abschnitt noch eingegangen.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß alleine die Besatzungsmacht USA noch offiziell 74.000 bis 250.000 US-Soldaten im deutschen Besatzungsgebiet stationiert hat. Die Besatzungskosten werden auch heute noch von der "BRD", das heißt, von uns allen gezahlt. Zudem steht die sogenannte "Bundeswehr" unter dem Oberbefehl der USA.

In diesem Zusammenhang werden sich die meisten Leser erinnern, daß im Rahmen des Irak-Krieges ab dem Jahre 2003 in Deutschland US-Militärflüge und CIA-Flüge über Deutschland durchgeführt und CIA-Foltergefängnisse in Deutschland unterhalten wurden, wogegen keine "BRD"-Bediensteten etwas ausrichten konnten, obwohl es hierzu im sogenannten "Bundestag" durchaus Initiativen gegeben hat. Schließlich hatte man früher einmal postuliert, daß von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen solle.

"Kanzlerakte"

Geheimdienstliches Dokument über den Verlust eines Exemplares

Um zu gewährleisten, daß die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als "Kanzlerakte" bekannt geworden ist.

Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, daß der sogenannte "Bundeskanzler" im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegenzunehmen (sogenannte "Antrittsbesuche").

Interessanterweise ist in dieser "Kanzlerakte" auch geregelt, daß bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben.

Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert:

Hiernach durfte das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" von den "Parlamentarischen Räten" in Kraft gesetzt werden. (vgl. BGBL I S. 1ff).

Sowohl die "Länder" als auch die "BRD" sind somit besatzungsrechtliche Mittel, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im besetzten Gebiet als kriegsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung.(vgl. Haager Landkriegsordnung, Art. 43 vom 18.10.2007; RGBl. 1910, S. 107).

Dabei wurde im "Grundgesetz" gewährleistet, daß das übrige Besatzungsrecht durch die oberen Repräsentanten der sogenannten "BRD" sowie durch deren Mittelbau unmittelbar ausgeführt wird.

Hierzu wurde im "Grundgesetz" verankert:

Grundgesetz

Artikel 20... daß die Kosten der Besatzung von der sogenannten "Bundesrepublik Deutschland" ohne wenn und aber an die drei westlichen Besatzungsmächte gezahlt werden.
(vgl. Artikel 120 "Grundgesetz"),

Artikel 139... daß keine Vorschriften des Besatzungsrechts durch die sogenannte "Bundesrepublik Deutschland" eingeschränkt werden könne. (vgl. Artikel 139 "Grundgesetz")

Genehmigungs Schreiben der Militär Gouverneure zum Grundgesetz

... daß die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen sind.

(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Scholz-Wiegand 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949).

Ab dem Inkrafttreten des "Grundgesetzes" galt somit gleichzeitig das Besatzungsstatut.

Dieses Beatzungsstatut beinhaltete, daß es für jedes "Bundesland" einen alliierten Landeskommissar gab, der die oberste Regierungsgewalt in dem jeweiligen "Bundesland" ausübte. Für die Bundesebene war die "Alliierte Hohe Kommission" ("AHK") zuständig, die oberste Regierungsgewalt auszuüben.

Jede Verordnung und jedes Gesetz auf Bundesebene mußten demnach der Alliierten Hohen Kommission vorgelegt werden. Zum Entscheid, ob die drei westlichen Besatzungsmächte ein Gesetz oder eine Verordnung genehmigten, ließen sie sich die international übliche Frist von 21 Tagen Zeit.

Erst nach Ablauf dieser Frist durfte der sogenannte "Bundespräsident" die jeweilige Gesetzes- oder Verordnungsvorlage unterzeichnen, was dann zur Folge hatte, daß sie im sogenannten "Bundesgesetzblatt" veröffentlich werden durften.

Zusammenfassend sind sämtliche Gesetze der "Bundesländer" und der "BRD", insbesondere auch alle Lehrinhalte beziehungsweise Lehrpläne und Lehrbücher des Schulsystems der "BRD" von den Besatzungsmächten verfügt. Auf die Konsequenzen dieser Tatsachen wird an andere Stelle noch eingegangen.

Aus den geschilderten Sachverhalten folgt, daß durch die Gründung der "Länder" und der "BRD" das Besatzungsrecht selbstverständlich nicht aufgehoben wurde. Es ist somit falsch, daß "BRD"-Machthaber immer wieder behaupten, die drei westlichen Besatzungszonen seien in eine "Bundesrepublik Deutschland" umgewandelt worden.

In der Realität wurde lediglich das Besatzungsrecht angewandt und ein fremdbestimmtes deutsches Selbstverwaltungskonstrukt namens "BRD" im Gebiete der drei westlichen Besatzungszonen installiert.

Die Besatzungszonen und das Besatzungsrecht wurden hierdurch nicht berührt, geschweige denn "aufgehoben". Das Gegenteil ist der Fall, die sogenannten "Bundesländer" sowie die sogenannte "BRD" sind selbst reines Besatzungsrecht.

Würde beispielsweise das Besatzungsrecht aufgehoben werden, wären die sogenannten "Bundesländer" sowie die sogenannte "BRD" augenblicklich nicht mehr existent!

Wenn also ein "BRD"-Machthaber behauptet, das Besatzungsrecht sei nicht mehr in Kraft, behauptet er damit gleichzeitig, daß es eine sogenannte "BRD", und damit seine Position im "BRD"-System gar nicht gibt!

Daß mit dem Besatzungsrecht auch die Besatzungszonen nach wie vor existieren, zeigt sich darin, daß die Truppen der jeweiligen Besatzungsmächte sich mit ihren Stationierungsorten nach wie vor an die jeweiligen Grenzen ihrer eigenen Besatzungszonen halten.

Weitere rechtliche Grundlagen für die gegenwärtige Ausübung der obersten Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet ist der sogenannte "Überleitungsvertrag von Berlin" von 1990.

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Beim sogenannten "Bundeskanzler" handelt es sich somit lediglich um den obersten Statisten, der die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber dem deutschen Staatsvolk durchzusetzen hat.

Durch die Kenntnis dieses Sachverhaltes wird jedem Leser klar, weshalb es im Besatzungsgebiet nur gleichgeschaltete "BRD"-Medien mit alliiertem Maulkorb geben kann, und keine freie Presse.

Das oben gezeigte geheimdienstliche Dokument ist durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt, es ist deshalb als Quelle juristisch nicht zitierfähig. Sofern der interessierte Leser Zweifel an der Echtheit dieses Dokumentes hat, möge er dies aus seinem Gedächtnis streichen.

Es sei jedoch darauf verwiesen, daß die Existenz dieser "Kanzlerakte" in den Memoiren des BND-Generals Komossa, sowie in den Memoiren von Willi Brandt und von Egon Bahr bestätigt wird:

(vgl. Geheimer Staatsvertrag vom 21.Mai 1949; General a.D. Gerd-Helmut Komossa; Die Deutsche Karte; Ares Verlag , Graz 2007, Seite 21-22).

sowie

(Egon Bahr "Mein Deutschland" in der Zeitung "Die Zeit" vom 14. Mai 2009)

sowie

(Egon Bahr "Lebenslüge der Bundesrepublik" in der Zeitung "Junge Freiheit" vom 16.10.2011).

Zusammenfassung

Zusammenfassend muß man feststellen, daß die oberste Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet nach wie vor von den drei westlichen Besatzungsmächten ausgeübt wird.

Das hierzu geschaffene Verwaltungskonstrukt "BRD" ist dabei ein Organ (beziehungsweise der verlängerte Arm) der drei westlichen Besatzungsmächte, die oberen Repräsentanten der "BRD" sind die Erfüllungsgehilfen der Interessen dieser Besatzungsmächte.

Es handelt sich bei der "Regierung" der "BRD" somit lediglich um eine Schein- beziehungsweise Marionettenregierung.

Es muß deshalb zwingend geschlossen werden, daß das Kriterium einer eigenen Staatsgewalt von der "BRD" nicht erfüllt wird.

Die "BRD" ist somit allein wegen des Fehlens dieses völkerrechtlich notwendigen Merkmales der Drei-Elemente-Lehre nicht als ein Staat anzusehen !!