Der gegenwärtige rechtliche Status von Mitteldeutschland
Da der sogenannte "Einigungsvertrag" ungültig ist und der sogenannte "2+4-Vertrag" nicht ratifiziert, und dessen Inhalt nicht realisiert wurde, gibt es keinen Vertrag, nach dem das Gebiet Mitteldeutschlands als Gebietskörperschaft sich dem "BRD"-Recht untergeordnet hätte.
Dies bedeutet, daß die Ausübung von Hoheitsgewalt durch "BRD"-Stellen im Gebiete Mitteldeutschlands auch unter diesem Aspekt ohne jede Rechtsrundlage ist.