Der neue Artikel 146 des sogenannten Grundgesetzes
Im Verlaufe der Ereignisse von 1990 wurde auch der Artikel 146, in dem seit 1949 die Möglichkeit einer verfassungsmäßigen Ordnung im Besatzungsgebiet offen gehalten worden ist, einer Änderung unterzogen. Der frühere Wortlaut bis 1990 lautete:
Zitat:
„Dieses Grundgesetz, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Dieser Artikel wurde jedoch im Jahre 1990 geändert, der aktuelle Wortlaut (mit Kennzeichnung der Satzeinschiebung):
Zitat:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Was soll uns diese Änderung des Art. 146 "GG" sagen??
Übersetzen wir diesen Text in die Sprache der "BRD"-Machthaber, die immer wieder behaupten, das Grundgesetz sei eine Verfassung. Dann lautete dieser Artikel 146:
„Diese "Verfassung", die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands (das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 – Anm. d. Verf.) für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Damit bringen doch die "BRD"-Oberen nur zum Ausdruck, daß das "Grundgesetz" eben nicht in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist. Damit widersprechen sie sich hinsichtlich ihrer Aussagen in der Präambel selbst. Zudem enthält der Artikel die Lüge, die staatliche Einheit Deutschlands sei in den Grenzen vom 31.12.1937 hergestellt worden. Unzweifelhaft kann diesem Artikel jedoch entnommen werden, daß derzeit im Besatzungsgebiet keine Verfassung in Kraft ist, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.