Rechtsstellung von BRD-Bediensteten und der BRD-Regierung
Die Tatsache, daß die sogenannte "BRD" kein Staat ist, hat natürlich weitere weitreichende Konsequenzen:
Es gibt beispielsweise keine Beamten im sogenannte "BRD"-System, da nach völkerrechtlichen Kriterien ein Beamter nur durch einen Staat berufen werden kann und selbst Staatsbürger des berufenden Staates sein muß.
Aus dem bisher Geschilderten folg zwingend, daß kein Richter, kein Polizist, kein Staatsanwalt oder sonstige "BRD"-Funktionsträger, Staatsbürger der sogenannten "BRD" sein können, und daß diese Personen somit keine Beamte der "BRD" sind.
Da die sogenannte "BRD" lediglich eine Firma und kein Staat ist, kann sie zudem kein Vollmitglied bei den Vereinten Nationen sein. Sie hat dort lediglich den Status einer NGO.
Eine besondere Kuriosität ist der Umstand, daß die Fahnenreihe vor dem UN-Gebäude in New York die schwarz-weiss-rote Handelsflagge des Deutschen Reiches enthält. Wenn Repräsentanten der "BRD" zu den Vereinten Nationen anreisen und an Sitzungen teilnehmen, wird diese Flagge eingeholt und die schwarz-rot-goldene Flagge der Weimarer Republik, die sich die "BRD" unrechtmäßig angeeignet hat, gehißt.
Nach Abreise der "BRD"-Repräsentanten wird die Flagge der Weimarer Republik wieder eingeholt und die Handelsflagge des Deutschen Reiches wieder gehißt.
Darüber hinaus dürfen sich die obersten Repräsentanten der "BRD" im Ausland nirgendwo als "Deutschland" bezeichnen.
Man kann es nicht oft genug wiederholen:
Die "BRD" ist eine Firma in Deutschland, sie ist jedoch nicht Deutschland!